Cyber Resilience Act (CRA)
NIS-2-Richtlinie
Cyber Resilience Act vs. NIS-2-Richtlinie
Zwei Säulen der EU-Cybersicherheitsstrategie im direkten Vergleich
Regelt, was ein Produkt mit digitalen Elementen sicherheitstechnisch können muss, bevor es auf den EU-Markt kommt
Regelt, wie Organisationen in kritischen Sektoren ihre IT-Sicherheit managen müssen
NIS-2-Compliance ersetzt keine CRA-Konformität. Beide Regelwerke adressieren völlig unterschiedliche Pflichten. Viele Unternehmen unterliegen beiden gleichzeitig.
Sie erfüllen NIS-2 — was fehlt noch für den CRA?
NIS-2-Compliance schafft eine solide organisatorische Grundlage. Für die CRA-Konformität Ihrer Produkte müssen Sie jedoch zusätzliche, produktspezifische Anforderungen erfüllen. Diese Gap-Analyse zeigt, was Sie bereits haben und was noch fehlt.
Risikomanagement-ProzesseTeilweise
NIS-2 Art. 21 etabliert organisatorisches Risikomanagement. Der CRA fordert jedoch eine produktspezifische Cyberrisikobewertung gemäß Art. 13 Abs. 2 — Ihre Methodik muss auf Produktebene erweitert werden.
VorfallmeldeprozesseTeilweise
NIS-2-Meldeprozesse an nationale CSIRTs bestehen. Der CRA erfordert zusätzlich die Meldung aktiv ausgenutzter Produktschwachstellen an ENISA — andere Auslöser, andere Plattform, andere Fristen.
Lieferketten-AwarenessTeilweise
NIS-2 Art. 21(2)(d) fordert Lieferkettensicherheit. Der CRA verlangt darüber hinaus eine produktspezifische SBOM und die Sorgfaltspflicht für Drittkomponenten im Produkt.
Produktsicherheitsanforderungen (Anhang I)Nicht abgedeckt
NIS-2 stellt keine Anforderungen an die Sicherheitseigenschaften von Produkten. Der CRA Anhang I definiert konkrete technische Anforderungen: Schutz vor unbefugtem Zugriff, Datenintegrität, sichere Standardkonfiguration u.v.m.
SBOM-Erstellung & -PflegeNicht abgedeckt
NIS-2 enthält keine SBOM-Pflicht. Der CRA verlangt eine maschinenlesbare Software Bill of Materials für jedes Produkt mit digitalen Elementen (Anhang I Teil II i.V.m. Art. 13).
Produkt-Schwachstellenbehandlung & OffenlegungNicht abgedeckt
NIS-2 regelt organisatorisches Schwachstellenmanagement. Der CRA fordert eine dokumentierte Schwachstellenbehandlungspolitik für jedes Produkt über den gesamten Supportzeitraum (Art. 13 Abs. 6).
Konformitätsbewertung & CE-KennzeichnungNicht abgedeckt
NIS-2 kennt keine Konformitätsbewertung im Sinne des CRA. Hersteller müssen das CRA-Konformitätsbewertungsverfahren (Anhang VIII) durchlaufen und die CE-Kennzeichnung anbringen.
Supportzeitraum-DeklarationNicht abgedeckt
Der CRA verpflichtet Hersteller, einen Supportzeitraum festzulegen und zu kommunizieren, während dessen Sicherheitsupdates bereitgestellt werden (mindestens 5 Jahre).
Produktspezifische technische DokumentationNicht abgedeckt
Der CRA fordert umfassende technische Dokumentation gemäß Anhang VII, einschließlich Sicherheitsarchitektur, Risikobewertung und Testberichte — nicht Teil von NIS-2.
Produktsicherheit vs. organisatorische Sicherheit
Der CRA regelt, was ein Produkt können muss — NIS-2 regelt, wie eine Organisation Cybersicherheit managen muss. Beide sind gleichzeitig anwendbar.
- CRA (Anhang I): Produktsicherheit — Schutz vor unbefugtem Zugriff, Datenintegrität, Verfügbarkeit, Updatefähigkeit
- NIS-2 (Art. 21): 10 organisatorische Mindestmaßnahmen — Risikoanalyse, Vorfallbewältigung, Lieferkettensicherheit, Kryptografie
- Perspektive: CRA = Marktzugang des Produkts, NIS-2 = Resilienz des Betreibers
Lieferkettensicherheit aus zwei Perspektiven
Beide Regelwerke adressieren Lieferkettensicherheit — aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Unternehmen, die beiden unterliegen, müssen beide Anforderungen erfüllen.
- CRA (Art. 13 Abs. 5): Bottom-Up — Risiken durch Drittkomponenten bewerten, SBOM erstellen (Anhang I Teil II)
- NIS-2 (Art. 21 Abs. 2 lit. d): Top-Down — Sicherheit der gesamten Lieferkette einschließlich Lieferantenbeziehungen gewährleisten
- Synergie: CRA-konforme Produkte erleichtern NIS-2-Betreibern die Erfüllung ihrer Lieferkettenpflichten
Meldepflichten im Vergleich
Beide Regelwerke führen strenge Meldepflichten ein, unterscheiden sich aber in Auslöser, Adressat und Fristen. Art. 14 Abs. 8 CRA sieht eine Harmonisierung der Meldewege vor.
- CRA (Art. 14): Hersteller meldet aktiv ausgenutzte Schwachstellen an ENISA — 24h Frühwarnung, 72h Vollmeldung, via Single Reporting Platform (ab Sept. 2026)
- NIS-2: Betreiber meldet erhebliche Vorfälle an nationales CSIRT — 24h Frühwarnung, 72h Vollmeldung, Abschlussbericht nach 1 Monat
- Doppelbetroffenheit: Unterschiedliche Meldewege und Formulare erfordern koordinierte interne Prozesse
Doppelte Betroffenheit: Wann gelten beide Regelwerke?
Zahlreiche Unternehmen werden beiden Regelwerken gleichzeitig unterliegen. Integriertes Compliance-Management ist hier wirtschaftlich geboten.
- ICS-Hersteller: CRA-pflichtig als Produkthersteller, NIS-2-pflichtig im Sektor Digitale Infrastruktur oder Verarbeitendes Gewerbe
- Cloud/SaaS-Anbieter: SaaS-Produkte fallen unter den CRA, Cloud-Infrastruktur unter NIS-2
- Gemeinsame Prozesse: Risikobewertung, Schwachstellenmanagement und Dokumentation bedienen beide Anforderungskataloge
Synergien zwischen CRA und NIS-2
Trotz unterschiedlicher Regelungsgegenstände gibt es erhebliche Überschneidungen, die Unternehmen strategisch nutzen können.
Gemeinsame Risikobewertung
Die CRA-Risikobewertung gemäß Art. 13 Abs. 2 und die NIS-2-Risikoanalyse gemäß Art. 21 Abs. 2 lit. a können methodisch aufeinander aufbauen. Eine produktbezogene Risikoanalyse lässt sich in das organisatorische Risikomanagement integrieren.
Schwachstellenmanagement als Kernkompetenz
Der CRA fordert Schwachstellenbehandlung über den gesamten Produktlebenszyklus (Art. 13 Abs. 6). NIS-2 verlangt Schwachstellenmanagement als organisatorische Maßnahme (Art. 21 Abs. 2 lit. e). Ein zentrales Vulnerability-Management-System bedient beide Anforderungen.
Konvergenz der Meldewege
Die EU arbeitet an einer Single Reporting Platform, die CRA- und NIS-2-Meldungen zusammenführt. Unternehmen sollten bereits jetzt einheitliche interne Meldeprozesse aufbauen.
Lieferkettenresilienz
CRA-konforme SBOMs und Schwachstellentransparenz stärken die NIS-2-Lieferkettensicherheit. Umgekehrt erhöhen NIS-2-konforme Zulieferer die CRA-Compliance der gesamten Wertschöpfungskette.
Ihre nächsten Schritte
Produkt-SBOM erstellen
Implementieren Sie SBOM-Generierung in Ihren Build-Prozess. Nutzen Sie CycloneDX oder SPDX und erfassen Sie alle Abhängigkeiten bis zur Paketebene.
Produkt-Schwachstellenmanagement aufbauen
Etablieren Sie einen dokumentierten Prozess für Erkennung, Bewertung, Behebung und Offenlegung von Schwachstellen in Ihren Produkten — nicht nur in Ihrer IT-Infrastruktur.
Technische Dokumentation vorbereiten
Erstellen Sie die CRA-Konformitätsdokumentation gemäß Anhang VII: Produktbeschreibung, Sicherheitsarchitektur, Risikobewertung, Testberichte und SBOM.
Konformitätsbewertung durchführen
Bestimmen Sie die CRA-Klassifizierung Ihrer Produkte (Standard, Klasse I, Klasse II) und planen Sie den entsprechenden Konformitätsbewertungspfad gemäß Anhang VIII.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Unternehmen gleichzeitig vom CRA und von NIS-2 betroffen sein?
Hilft CRA-Compliance bei der Umsetzung von NIS-2?
Was ist der Unterschied bei den Sanktionen zwischen CRA und NIS-2?
Wie unterscheiden sich die Meldepflichten in der Praxis?
Welche Rolle spielt die Lieferkettensicherheit in beiden Regelwerken?
Ist NIS-2 in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt?
Welche Produkte sind vom CRA ausgenommen?
Weiterführende Links
Offizielle Quellen
Verordnung (EU) 2024/2847 — Cyber Resilience Act im Amtsblatt der Europäischen Union
Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union
ENISA-Ressourcen zur NIS-2-Richtlinie: Leitlinien, Berichte und Umsetzungshilfen
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