EU Cyber Resilience Act Ready

CRA-Compliance für Schweizer Hersteller

Über 60% der Schweizer Exporte gehen in die EU. Ohne CRA-Compliance steht Ihr EU-Marktzugang auf dem Spiel. Kunnus ist die Plattform, die die Auditierung all Ihrer Produkte führt, unterstützt und verwaltet.

60%+
Schweizer Exporte in EU
50+
CRA-Kontrollen abgedeckt
70%
Kostenreduzierung
<18
Monate verbleibend

Schweizer Hersteller sind doppelt betroffen

EU Cyber Resilience Act (CRA)

Jedes Produkt mit digitalen Elementen, das auf dem EU-Binnenmarkt verkauft wird, muss bis Dezember 2027 CRA-konform sein — unabhängig vom Standort des Herstellers. Schweizer Exporteure sind voll betroffen.

Schweizer Cybersicherheitsprüfungen (Motion 24.3810)

Der Schweizerische Bundesrat wurde beauftragt, bis Herbst 2026 eine eigene Cybersicherheits-Regulierung für digitale Produkte vorzulegen — eng an den EU CRA angelehnt.

Mehr beim Bundesamt für Cybersicherheit BACS

Jetzt handeln, einmal compliant

Unternehmen, die sich jetzt auf den EU CRA vorbereiten, sind auch für die kommende Schweizer Regelung bestens aufgestellt. Kunnus wird beides mit einer Plattform abdecken.

Herausforderungen für Schweizer Exporteure

  • Kein zentraler Überblick über den CRA-Bereitschaftsstatus Ihres Produktportfolios
  • SBOM-Verwaltung per Excel — nicht skalierbar für EU-Konformitätsbewertung
  • Manuelle Schwachstellen-Überwachung über CVE-Datenbanken und Advisories
  • Compliance-Nachweise verteilt über Teams, Tools und E-Mails
  • Unklar, wie sich Motion 24.3810 vom EU CRA unterscheiden wird

Kunnus löst all das — überzeugen Sie sich in 15 Minuten.

Erleben Sie Kunnus live — in 15 Minuten

EU-gehostet

Was nach Ihrer Anfrage passiert

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Wir bestätigen

Sie erhalten innerhalb weniger Minuten eine Bestätigungs-E-Mail.

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Wir bereiten vor

Unser Team prüft Ihre Produkte, Exportmärkte und Compliance-Anforderungen.

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15-Min-Demo

Ein persönlicher Walkthrough von Kunnus, zugeschnitten auf Schweizer Hersteller.

Was Kunnus für Sie leistet

Produktinventar

Verwalten Sie Ihr gesamtes Produktportfolio. Produkte werden automatisch gemäss CRA-Risikokategorien klassifiziert.

SBOM-Management

Import, Analyse und Tracking von Software Bills of Materials in CycloneDX und SPDX.

Schwachstellen-Tracking

Automatische Erkennung mit SLA-Tracking und ENISA-24h-Meldeunterstützung.

Audit-fertige Berichte

Ein-Klick-Selbstbewertungsberichte. Audit-Pakete für EU-Konformitätsbewertungsstellen exportieren.

Die Uhr tickt — für beide Regulierungen

EUSep 2026

EU-CRA-Meldepflichten starten — 24h-Schwachstellenmeldung an ENISA

CHHerbst 2026

Der Schweizerische Bundesrat legt eigene Cybersicherheits-Regulierung für digitale Produkte vor

EUDez 2027

Volle EU-CRA-Compliance erforderlich — alle Produkte müssen konform sein

CH2027+

Schweizer Cybersicherheitsgesetz tritt voraussichtlich in Kraft — Compliance-Pflichten beginnen

Bei Verstoss gegen EU CRA: bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes

CRA-Erleichterungen für Schweizer KMU

Als Kleinst- oder Kleinunternehmen profitieren Sie von gezielten CRA-Ausnahmen: Bußgeldbefreiung bei verspäteten Frühwarnungen, vereinfachte Dokumentation, dedizierte Helpdesks und bevorzugter Sandbox-Zugang. Diese gelten für alle EU-Marktteilnehmer — auch für Schweizer Exporteure.

Alle 8 Erleichterungen im Detail

Häufige Fragen Schweizer Hersteller

Gilt der EU Cyber Resilience Act auch für Schweizer Hersteller ohne EU-Niederlassung?

Ja. Der CRA folgt dem Marktortprinzip (Art. 2 Abs. 1): Jedes Produkt mit digitalen Elementen, das auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, fällt in den Anwendungsbereich — unabhängig vom Sitz des Herstellers. Schweizer Hersteller müssen zusätzlich einen bevollmächtigten Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat benennen (Art. 26). Dieser ist Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden und muss die technische Dokumentation 10 Jahre vorhalten.

Muss Lagerware, die 2026 produziert wurde, vor dem Verkauf 2028 noch gepatcht werden?

Ja. Der CRA wirkt pro Einzelstück zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens (Art. 13 Abs. 8, Annex I §2(a)). Ein 2026 produziertes Gerät, das 2028 ausgeliefert wird, muss zum Auslieferungszeitpunkt frei von bekannten ausgenutzten Schwachstellen sein. Für Schweizer Maschinenbauer mit 12–24 Monaten Lagerzyklus bedeutet das: jede einzelne Seriennummer braucht ihren eigenen aktuellen Patch-Status — manuelles Excel-Tracking skaliert hier nicht.

Reicht IEC 62443 oder ISO 27001 als CRA-Vorbereitung?

Beide sind starke Basen, decken den CRA aber nicht vollständig ab. Konkret fehlen: SBOM-Pflicht (Annex I §2), 24-Stunden-Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen an ENISA (Art. 14), EU-Konformitätserklärung nach Annex V und die produktspezifische Risikobewertung. Harmonisierte CRA-Normen werden voraussichtlich auf IEC 62443 und ETSI EN 303 645 aufbauen — Investitionen in diese Standards sind also nicht verloren, müssen aber gezielt erweitert werden.

Wann ist unsere Cloud-Anwendung (SaaS) ein reguliertes CRA-Produkt?

Eine Cloud-Anwendung fällt in den CRA-Scope als Remote Data Processing Solution (RDPS) gemäß Art. 3 Abs. 2, wenn sie integraler Bestandteil der Produktfunktion ist — etwa eine App zur Steuerung einer Maschine oder ein Backend, ohne das ein vernetztes Gerät seine Hauptfunktion nicht erfüllen kann. Reine Web-Apps oder SaaS-Plattformen ohne Hardware-Kopplung bleiben außerhalb des CRA-Scopes (fallen aber ggf. unter NIS2 oder revDSG).

Wir sind ein Schweizer KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden — gibt es Erleichterungen?

Ja. Art. 33 Abs. 5 erlaubt eine vereinfachte technische Dokumentation für Kleinstunternehmen (<10 MA, ≤2 Mio. € Umsatz) und Kleinunternehmen (<50 MA, ≤10 Mio. €). Zusätzlich gilt: Bußgeldbefreiung bei verspäteten 24-h-Frühwarnungen, reduzierte Konformitätsbewertungsgebühren, CSIRT-Helpdesks und priorisierter Sandbox-Zugang. Wichtig: Die Sicherheitsanforderungen aus Annex I selbst sind nicht reduziert — nur die prozedurale Last.

Wer haftet, wenn ein EU-Importeur unser Schweizer Produkt vertreibt?

Geteilte Verantwortung. Der EU-Importeur muss vor Markteinführung prüfen, dass CRA-Konformität vorliegt, die technische Dokumentation verfügbar ist und der Hersteller den bevollmächtigten Vertreter benannt hat (Art. 19). Verstöße können sowohl beim Importeur als auch beim Schweizer Hersteller geahndet werden — Bußgelder bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes. EU-Importeure verlangen zunehmend CRA-Nachweise vor Aufnahme ins Sortiment.

Was kommt mit der Motion 24.3810 für die Schweiz?

Der Bundesrat wurde beauftragt, bis Herbst 2026 ein eigenes Cybersicherheitsgesetz für digitale Produkte vorzulegen — eng am EU CRA angelehnt. Das Schweizer Gesetz wird ein Sicherheitsnetz für den Inlandsmarkt sein, kein Aufschub für die EU-Exportpflicht. Wer ab Dezember 2027 weiterhin in die EU verkaufen will, muss heute den EU CRA umsetzen. Wer den EU CRA umsetzt, ist für das kommende Schweizer Pendant zu großen Teilen bereits vorbereitet.

Wie funktioniert die 24-Stunden-Meldepflicht an ENISA aus der Schweiz?

Ab dem 11. September 2026: Bei einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle in einem in der EU vertriebenen Produkt müssen Hersteller direkt an die ENISA melden (Art. 14). Drei-stufiges Verfahren: 24h Early Warning, 72h Full Notification, 14d Final Report. Der bevollmächtigte Vertreter in der EU unterstützt, ist aber nicht primärer Meldekanal — die Frist gilt für den Hersteller selbst. Eine Single Reporting Platform der ENISA bündelt die Meldungen ab 2026.

Welche unserer Produkte fallen in eine höhere CRA-Risikoklasse?

Annex III definiert wichtige Produkte (Klasse I und II), Annex IV kritische Produkte. Klasse I umfasst u.a. Firewalls, VPN-Software, Mikrocontroller mit Sicherheitsfunktionen, Identity-Management-Komponenten. Klasse II betrifft Hypervisoren, PKI-Lösungen, IoT-Sicherheits-Gateways. Schweizer Industrieprodukte — insbesondere Maschinensteuerungen mit Embedded-Security-Funktionen — landen häufiger in Klasse I als erwartet. Klassifizierung sollte produktspezifisch im Konformitätsbewertungs-Verfahren erfolgen.

Was kostet uns CRA-Compliance ohne automatisiertes Tooling?

Für ein mittleres Schweizer Produktportfolio (10–30 Varianten) liegt der manuelle Aufwand erfahrungsgemäß bei 3–5 FTE-Jahren für die initiale Compliance, plus laufender Schwachstellenüberwachung mit 24-Stunden-Reaktionsfristen. Mit automatisiertem SBOM-Management, Vulnerability-Tracking und Audit-Dokumentation reduziert sich das auf 0,2–1 FTE — bei zugleich höherer Audit-Sicherheit. Methodik mit Quellen und Annahmen siehe https://kunnus.tech/methodology.