Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gemäß §§ 305 ff. BGB

Kunnus – EU CRA Compliance Platform
Think Ahead Technologies GmbH

Version: 1.0Stand: 20.02.2026Dokument-ID: TERMS_OF_SERVICE_v1

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Think Ahead Technologies GmbH, Sophienstraße 32, 70178 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 794174 (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Plattform „Kunnus“ (nachfolgend „Plattform“).

(2) Die Plattform unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates (Cyber Resilience Act, nachfolgend „CRA“) und umfasst insbesondere Funktionen zur Produktverwaltung, SBOM-Verwaltung, Schwachstellenmanagement, Sicherheitskontrolle, Evidenzverwaltung und Compliance-Berichterstattung.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.

§ 2 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde gibt durch die Registrierung auf der Plattform und die Auswahl eines Leistungspakets ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch eine Bestätigungs-E-Mail annimmt oder den Zugang zur Plattform freischaltet.

(3) Bei der Registrierung muss der Kunde wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten. Die Registrierung erfordert die Angabe des Vor- und Nachnamens der nutzenden natürlichen Person.

(4) Der Kunde legt im Rahmen der Registrierung eine Organisation an. Diese Organisation bildet den mandantenfähigen Rahmen für die Nutzung der Plattform. Der Kunde kann innerhalb seiner Organisation weitere Nutzer anlegen und verwalten.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Leistungspaket.

(2) Die Plattform umfasst insbesondere folgende Funktionsbereiche:

  • Produktverwaltung: Inventarisierung, Klassifizierung und hierarchische Verwaltung von Produkten mit digitalen Elementen
  • Komponentenbibliothek: Verwaltung wiederverwendbarer Komponenten mit Produkt-Zuordnung
  • SBOM-Verwaltung: Import, Speicherung und Analyse von Software Bills of Materials in gängigen Formaten (CycloneDX, SPDX)
  • Sicherheitskontrollen: Verwaltung von Sicherheitsmaßnahmen und deren Zuordnung zu Produkten und Anforderungsrahmenwerken
  • Evidenzverwaltung: Dokumentation und Verknüpfung von Nachweisen zu Kontrollen und Produkten
  • Compliance-Bewertung: Bewertung und Nachverfolgung des Compliance-Status
  • Schwachstellenmanagement: Erkennung, Bewertung und Nachverfolgung von Schwachstellen
  • Berichterstattung: Erstellung von Selbstbewertungsberichten (Konformitätserklärungen) und Compliance-Dashboards
  • Lieferantenbewertung: Bewertung und Nachverfolgung der Compliance von Zulieferern

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern. Der Anbieter wird den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang nicht einseitig einschränken, es sei denn, dies ist aus technischen oder rechtlichen Gründen zwingend erforderlich. In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert.

(4) Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Drittdiensten, soweit diese für die Leistungserbringung erforderlich sind (z. B. Hosting-Provider, Datenbanken, Authentifizierungsdienste).

§ 4 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich, eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel zu gewährleisten, gemessen an der Betriebszeit des Produktivsystems. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Störungen beim Hosting-Provider, Netzwerkstörungen Dritter).

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 48 Stunden per E-Mail oder über die Plattform angekündigt. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt (Samstag/Sonntag, 02:00–06:00 Uhr MEZ/MESZ).

(3) Im Falle von Störungen wird der Anbieter unverzüglich mit der Behebung beginnen und den Kunden über den Status informieren. Schwerwiegende Störungen, die die Nutzung der Plattform wesentlich beeinträchtigen, werden mit Priorität behandelt.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet:

  • die Plattform nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Gesetze zu nutzen;
  • seine Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen;
  • den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten missbraucht wurden;
  • bei der Nutzung der Plattform keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen oder rechtswidrige Handlungen vorzunehmen;
  • zur Kenntnis zu nehmen, dass der Anbieter regelmäßige Datensicherungen (alle vier Stunden) durchführt;
  • die Nutzerverwaltung innerhalb seiner Organisation eigenverantwortlich vorzunehmen, insbesondere die Zuweisung und den Entzug von Rollen und Berechtigungen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzer, denen er Zugang zur Plattform gewährt, die Bestimmungen dieser AGB einhalten. Der Kunde haftet für Verstöße seiner Nutzer wie für eigenes Verhalten.

(3) Nutzerkonten sind als personalisierte Konten anzulegen, die jeweils einer einzelnen, identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet sind. Die Nutzung von Funktions-, Gruppen- oder Sammelkonten (z. B. „info@“, „compliance@“, „team@“) ist nicht gestattet.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Scheidet eine für ein personalisiertes Nutzerkonto verantwortliche Person aus, ist der Kunde verpflichtet, das betreffende Konto zu deaktivieren und für die nachfolgende Person ein neues Konto anzulegen. Der Zugriff auf die dem früheren Konto zugeordneten Daten bleibt dem Kunden über die Organisationsebene erhalten.

(5) Der Kunde ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm in die Plattform eingegebenen Daten. Dies gilt insbesondere für Produktklassifizierungen, Sicherheitsbewertungen und Compliance-Angaben. Die Plattform ersetzt keine fachliche Beratung und die Nutzung entbindet den Kunden nicht von seinen gesetzlichen Pflichten nach dem CRA oder anderen anwendbaren Vorschriften.

(6) Der Kunde darf die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die die Integrität, Leistungsfähigkeit oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen könnte. Insbesondere ist es untersagt:

  • automatisierte Zugriffe auf die Plattform durchzuführen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der bereitgestellten API hinausgehen;
  • die Plattform oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in anderer Weise den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist;
  • die Plattform Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet (z. B. Auditor-Zugang, Trust & Security Center).

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte verbleiben beim Anbieter.

(2) Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich des Quellcodes, der Datenbanken, der Algorithmen, der Benutzeroberfläche und der zugehörigen Dokumentation, stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an der Plattform oder Teilen davon.

(3) Die vom Kunden in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Daten (insbesondere Produktdaten, SBOMs, Evidenzen, Compliance-Daten) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Daten ein, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten für die Verbesserung der Plattform, für statistische Auswertungen und für Benchmarking-Zwecke zu verwenden, sofern ein Rückschluss auf den Kunden oder dessen Daten ausgeschlossen ist.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket und der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird, sofern nicht anders vereinbart, monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird in elektronischer Form übermittelt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu ändern. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisänderung als angenommen.

(5) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung vorübergehend zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung besteht auch während der Sperrung fort.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist als Anlage zu diesen AGB beigefügt bzw. wird dem Kunden bei Vertragsschluss bereitgestellt.

(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(4) Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher selbst dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgt. Dies umfasst insbesondere die Einholung etwaiger erforderlicher Einwilligungen und die Information der betroffenen Personen.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt. Hierzu zählen insbesondere:

  • Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen und Know-how;
  • vom Kunden in die Plattform eingegebene Daten, insbesondere Produktdaten, SBOMs, Schwachstelleninformationen und Compliance-Daten;
  • Informationen über die Sicherheitsarchitektur und Schwachstellen der Produkte des Kunden.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;
  • der empfangenden Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren;
  • der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden;
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionen entspricht. Unerhebliche Abweichungen, die die Nutzbarkeit der Plattform nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.

(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung gemäß § 377 HGB in nachvollziehbarer Form zu melden und dabei die aufgetretenen Symptome, die Umstände des Auftretens und mögliche Auswirkungen zu beschreiben. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt; die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

(3) Im Falle eines Mangels ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl durch Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder Neulieferung (Bereitstellung einer mangelfreien Version) zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder, bei wesentlichen Mängeln, auf außerordentliche Kündigung.

(4) Der Anbieter gewährleistet nicht, dass die Nutzung der Plattform zur vollständigen Einhaltung des CRA oder anderer Vorschriften führt. Die Plattform ist ein Hilfsmittel zur Unterstützung der Compliance-Prozesse des Kunden. Die Verantwortung für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen verbleibt beim Kunden.

(5) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  • im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Fall von Absatz 2 ist die Haftung des Anbieters je Schadensereignis auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Vergütung begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde:

  • unrichtige, unvollständige oder veraltete Daten in die Plattform eingegeben hat;
  • die Plattform entgegen der Dokumentation oder den Empfehlungen des Anbieters genutzt hat;
  • trotz der vom Anbieter durchgeführten regelmäßigen Datensicherungen keine eigenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen hat, soweit dies zumutbar war;
  • sich bei der Einhaltung regulatorischer Pflichten ausschließlich auf die Plattform verlassen hat, ohne eigene fachliche Prüfungen vorzunehmen.

§ 12 Freistellung und Schutzrechte

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer erhoben werden oder die sich aus datenschutzrechtlichen Verstößen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit vom Kunden eingegebenen Inhalten ergeben.

(2) Der Kunde übernimmt die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch auf einem Verschulden des Anbieters beruht.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme des Anbieters durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

(4) Der Anbieter stellt den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Plattform gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter im Geltungsbereich der Europäischen Union verletzt. Voraussetzung ist, dass der Kunde den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, dem Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen überlässt und in zumutbarem Umfang bei der Verteidigung mitwirkt. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Rechtsverletzung auf einer vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden, auf einer vom Kunden veranlassten Änderung der Plattform oder auf der Kombination der Plattform mit nicht vom Anbieter bereitgestellten Produkten oder Diensten beruht.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern die Parteien keine abweichende Laufzeit vereinbart haben.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden.

(3) Bei Verträgen mit einer festen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils den gleichen Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten verletzt;
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Kündigung kann per E-Mail an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse der anderen Partei erfolgen.

§ 14 Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Plattform. Der Anbieter wird den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zur Plattform sperren.

(2) Der Kunde hat das Recht, seine in die Plattform eingegebenen Daten innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen nach Vertragsbeendigung in einem maschinenlesbaren Standardformat (CSV, JSON) zu exportieren. Der Anbieter unterstützt den Export im Rahmen der verfügbaren Exportfunktionen der Plattform.

(3) Nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Frist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche kundenbezogenen Daten unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) Die Bestimmungen der §§ 9 (Vertraulichkeit), 11 (Haftung), 12 (Freistellung und Schutzrechte) und 16 (Anwendbares Recht) gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Änderungen, die:

  • zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich sind;
  • zur Anpassung an veränderte technische Rahmenbedingungen dienen;
  • neue Funktionen oder Leistungen betreffen, die keine Nachteile für den Kunden mit sich bringen;
  • redaktioneller Natur sind.

(2) Der Anbieter wird den Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB in Textform über die Änderungen informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Rechtsfolge des Schweigens besonders hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Unbeschadet des vorstehenden Absatzes sind die zwingenden Gerichtsstandsregelungen der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) anwendbar.

(4) Maßgeblich und rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Die englische Übersetzung (Teil B) dient lediglich der Information und entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht die deutsche Fassung vor.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt (salvatorische Klausel). Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

(2) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer einzusetzen. Im Falle der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen des gesonderten AVV.


Think Ahead Technologies GmbH
Sophienstraße 32, 70178 Stuttgart, Deutschland
Handelsregister: AG Stuttgart, HRB 794174
Geschäftsführer: Waldemar Kindler
USt-IdNr.: DE368068234