In Anhang I der Richtlinie (EU) 2020/1828 wird folgende Nummer angefügt: „
(69)
Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) .
Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
In Anhang I der Richtlinie (EU) 2020/1828 wird folgende Nummer angefügt: „
Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) .
Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex