Was Kunnus abdeckt, Anforderung für Anforderung

Kunnus deckt Anhang I Teil I und Teil II sowie die Herstellerpflichten aus Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 ab, dazu die Einstufung nach Art. 7 und das Verfahren bis zur EU-Konformitätserklärung. In dieser Matrix steht jede einzelne Anforderung mit ihrer Fundstelle und der Angabe, ob die Plattform den Prozess selbst ausführt oder den Nachweis dazu führt.

Basis: Verordnung (EU) 2024/2847, Stand August 2026

Welche Anforderungen des EU Cyber Resilience Act deckt Kunnus ab?

Kunnus adressiert alle grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen des Anhangs I. Die 14 Produkteigenschaften aus Teil I werden je Produkt bewertet und nachgewiesen. Die 8 Anforderungen an die Schwachstellenbehandlung aus Teil II laufen überwiegend als Workflows in der Plattform, etwa die SBOM-Verwaltung und das Schwachstellen-Monitoring. Dazu kommen die Herstellerpflichten aus Art. 13, der Meldeworkflow nach Art. 14 mit seinen Fristen, die Einstufung nach Art. 7 sowie das Konformitätsverfahren bis zur EU-Konformitätserklärung nach Art. 28.

Plattform-Workflow

Kunnus führt den Prozess selbst in der Plattform aus. Beispiele sind die SBOM-Verwaltung oder das Schwachstellen-Monitoring.

Bewertung & Nachweis

Die Anforderung setzen Sie in Ihrem Produkt oder Ihrer Organisation um. Kunnus prüft sie strukturiert ab und führt den auditfähigen Nachweis.

Keine Software macht Ihr Produkt von allein konform. Deshalb unterscheidet die Matrix sauber danach, was Kunnus selbst ausführt und wofür Kunnus den Nachweis führt.

Art. 13 und 14 — Herstellerpflichten und Meldepflichten

Art. 13 bündelt die Herstellerpflichten von der Risikobewertung bis zur technischen Dokumentation; Art. 14 regelt die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Vorfälle mit festen Fristen.

FundstelleAnforderungSo unterstützt KunnusFeature
Art. 13 Abs. 2 und 3Cybersicherheits-Risikobewertung durchführen, dokumentieren und aktuell halten (Teil der technischen Dokumentation)
Plattform-Workflow
Strukturierte Risikobewertung je Produkt in der Plattform; Ergebnisse fließen direkt in Assessment und Dokumentation.
Art. 13 Abs. 5Sorgfaltspflicht bei der Integration von Komponenten Dritter
Plattform-Workflow
Lieferanten- und Komponentenbewertung plus SBOM-Transparenz über alle Drittkomponenten und deren Schwachstellen.
Art. 13 Abs. 8 und 9Unterstützungszeitraum festlegen (i. d. R. mind. 5 Jahre) und Sicherheitsupdates bereitstellen
Plattform-Workflow
Unterstützungszeiträume und Update-Verpflichtungen werden je Produkt und Variante direkt in der Plattform gepflegt und verwaltet.
Art. 13 i. V. m. Anhang VIITechnische Dokumentation erstellen und aktuell halten
Plattform-Workflow
Auditfähige Berichte und Nachweise aus der Plattform. Kunnus deckt die CRA-Schicht ab; weitere Schritte des CE-Prozesses aus anderen Rechtsakten bleiben beim Hersteller.
Art. 14Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Vorfälle (Frühwarnung 24 h, Meldung 72 h, Abschlussbericht)
Plattform-Workflow
Meldeworkflow mit Fristenverfolgung: von der Erkennung über die 24-h-Frühwarnung bis zum Abschlussbericht, inklusive Dokumentation.

Anhang I Teil I — Eigenschaften von Produkten mit digitalen Elementen

Teil I beschreibt Sicherheitseigenschaften des Produkts selbst; umgesetzt werden sie in Ihrer Entwicklung. Kunnus macht daraus einen prüfbaren Katalog: Jede Eigenschaft wird je Produkt bewertet, begründet und mit Nachweisen hinterlegt.

FundstelleAnforderungSo unterstützt KunnusFeature
Anhang I Teil I Nr. 1Angemessenes Cybersicherheitsniveau auf Basis der Risiken (Security by Design)
Bewertung & Nachweis
Kunnus verknüpft die Anforderung mit der Risikobewertung nach Art. 13 Abs. 2 und dokumentiert die Begründung je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. aBereitstellung ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen
Plattform-Workflow
SBOM-basierter Abgleich gegen Schwachstellendatenbanken vor und nach dem Release. Bekannte Schwachstellen werden erkannt und bis zur Behebung verfolgt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. bSichere Standardkonfiguration und Zurücksetzbarkeit
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. cBehebbarkeit von Schwachstellen durch (auch automatische) Sicherheitsaktualisierungen
Bewertung & Nachweis
Update-Fähigkeit wird im Assessment abgeprüft; der Update-Prozess je Produkt ist dokumentiert und nachweisbar.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. dSchutz vor unbefugtem Zugriff (Authentifizierung, Identitäts- und Zugangsverwaltung)
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. eVertraulichkeit gespeicherter, übermittelter und verarbeiteter Daten (Verschlüsselung)
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. fIntegrität von Daten, Befehlen, Programmen und Konfiguration
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. gDatenminimierung: Verarbeitung nur der zweckbezogen erforderlichen Daten
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. hVerfügbarkeit wesentlicher Funktionen, auch nach Sicherheitsvorfällen (DoS-Resilienz)
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. iMinimierung negativer Auswirkungen auf Dienste anderer Geräte und Netze
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. jMöglichst geringe Angriffsflächen, auch bei externen Schnittstellen
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. kBegrenzung der Auswirkungen von Vorfällen (Exploit-Mitigation)
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. lAufzeichnung und Überwachung sicherheitsrelevanter Vorgänge (mit Opt-out)
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil I Nr. 2 lit. mSichere und einfache Löschung sowie sichere Übertragung von Daten und Einstellungen
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.

Anhang I Teil II — Anforderungen an die Behandlung von Schwachstellen

Teil II beschreibt laufende Herstellerprozesse über den gesamten Unterstützungszeitraum. Hier arbeitet die Plattform selbst: SBOM, Schwachstellen-Monitoring und Nachweisführung sind Kunnus-Kernworkflows.

FundstelleAnforderungSo unterstützt KunnusFeature
Anhang I Teil II Nr. 1Schwachstellen und Komponenten ermitteln und dokumentieren, inklusive SBOM in maschinenlesbarem Format
Plattform-Workflow
SBOM-Erstellung und -Import (mehrere Formate), Abhängigkeits-Tracking über alle Produkte und Versionen.
Anhang I Teil II Nr. 2Schwachstellen unverzüglich behandeln und beheben; Sicherheits- getrennt von Funktionsupdates
Plattform-Workflow
Triage, Priorisierung und Statusverfolgung bis zur Behebung in der Plattform; die Update-Auslieferung selbst erfolgt produktseitig.
Anhang I Teil II Nr. 3Regelmäßige und wirksame Tests und Überprüfungen der Produktsicherheit
Plattform-Workflow
Kontinuierliches Schwachstellen-Monitoring plus CI-Scans mit dem Open-Source kunnus-scanner; Testzyklen sind als Nachweis dokumentiert.
Anhang I Teil II Nr. 4Informationen über behobene Schwachstellen teilen und veröffentlichen
Plattform-Workflow
Behobene Schwachstellen sind je Produkt und Version dokumentiert. Daraus entstehen Ihre Security Advisories.
Anhang I Teil II Nr. 5Strategie für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen (CVD-Policy)
Plattform-Workflow
Die CVD-Policy entsteht in der Plattform selbst: Vorlage aus der Policy-Bibliothek anpassen und im Genehmigungsworkflow freigeben. Die freigegebene Policy ist zugleich der Nachweis.
Anhang I Teil II Nr. 6Informationsaustausch erleichtern; Kontaktadresse für Schwachstellenmeldungen
Plattform-Workflow
Externe Melder reichen Schwachstellen über einen teilbaren Link ein, ganz ohne Account. Eingehende Meldungen werden erfasst, priorisiert und nachvollziehbar bearbeitet.
Anhang I Teil II Nr. 7Mechanismen für die sichere Verbreitung von Aktualisierungen
Bewertung & Nachweis
Wird im Produkt umgesetzt; Kunnus prüft die Anforderung im Assessment ab und führt den auditfähigen Nachweis je Produkt.
Anhang I Teil II Nr. 8Sicherheitsaktualisierungen unverzüglich und kostenlos, mit Hinweisen für Nutzer
Bewertung & Nachweis
Update- und Support-Verpflichtungen sind je Produkt im Lebenszyklus hinterlegt und werden im Assessment abgeprüft.

Art. 7, 16, 28 und 32 — Einstufung, Meldeplattform und Konformitätsverfahren

Vor Anhang I steht die Einstufung, nach Anhang I das Verfahren. Auch diese Schritte bildet Kunnus ab: von der Risikoklasse über die Meldung an die einheitliche Meldeplattform bis zur EU-Konformitätserklärung.

FundstelleAnforderungSo unterstützt KunnusFeature
Art. 7 · Anhang III/IVProdukte als wichtig (Klasse I/II) oder kritisch einstufen
Plattform-Workflow
Der Klassifizierungsassistent prüft jedes Produkt gegen die Kriterien der Anhänge III und IV, empfiehlt die Klasse und dokumentiert die Entscheidung.
Art. 16Meldung über die einheitliche Meldeplattform der ENISA
Plattform-Workflow
Der Meldeworkflow bereitet Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht fristgerecht und vollständig auf; die Übermittlung erfolgt über die einheitliche Meldeplattform.
Art. 32 · Anhang VIIIKonformitätsbewertungsverfahren wählen und durchführen (Modul A, B+C oder H)
Plattform-Workflow
Assessments mit vorgefertigten Frameworks, Evidenz-Upload und Freigaben strukturieren das Verfahren; jeder Schritt liegt im Audit-Trail.
Art. 28 · Anhang VEU-Konformitätserklärung ausstellen und aktuell halten
Plattform-Workflow
Sobald ein Produkt vollständige Konformität erreicht, erzeugt Kunnus die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V, vorausgefüllt mit Metadaten und Klassifizierung.

Jede Fundstelle verlinkt auf den vollständigen Rechtstext in unserer Wissensdatenbank.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/2847, Anhang I sowie Art. 7, 13, 14, 16, 28 und 32

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