Cyber Resilience Act (CRA)
Funkgeräterichtlinie (RED)
CRA vs. Funkgeräterichtlinie (RED)
Wie der Cyber Resilience Act die Cybersicherheitsanforderungen der Funkgeräterichtlinie ablöst
Umfassende Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen — ersetzt die drei RED-Delegierten Rechtsakte zu Cybersicherheit
Regelt Funkspektrum, EMV und Gesundheitsschutz — die Cybersicherheitsaspekte (Art. 3(3)(d)(e)(f)) werden vom CRA übernommen
Die RED bleibt für Funkaspekte bestehen. Aber für Cybersicherheit gilt künftig ausschließlich der CRA. Bestehende RED-Cyberzertifikate haben eine Übergangsfrist.
Sie erfüllen die RED — was ändert sich mit dem CRA?
Die RED-Cybersicherheitsanforderungen unter Art. 3(3)(d), (e) und (f) werden vom CRA vollständig abgelöst. Wenn Sie diese bereits implementiert haben, haben Sie eine gute Ausgangsbasis — aber der CRA geht deutlich weiter.
RED Art. 3(3)(d)(e)(f) CybersicherheitsanforderungenAbgedeckt
Der CRA ersetzt diese vollständig. Ihre bestehende Umsetzung der RED-Cybersicherheitsanforderungen bildet eine direkte Grundlage für die CRA-Konformität.
Bestehende EU-BaumusterprüfbescheinigungenAbgedeckt
Unter RED-Cybersicherheit ausgestellte Bescheinigungen behalten für einen Übergangszeitraum ihre Gültigkeit — die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Bescheinigungstyp ab.
Breiterer Cybersicherheitsumfang über RED hinausNicht abgedeckt
Die RED adressiert nur drei spezifische Cybersicherheitsaspekte. Der CRA Anhang I umfasst wesentlich breitere Anforderungen: Security by Design, Angriffsflächen-Minimierung, sichere Standardkonfiguration u.v.m.
SBOM-PflichtNicht abgedeckt
Die RED kennt keine SBOM-Anforderung. Der CRA verlangt eine maschinenlesbare Software Bill of Materials für jedes Produkt.
Strukturiertes SchwachstellenmanagementNicht abgedeckt
Die RED fordert keine laufende Schwachstellenbehandlung. Der CRA verlangt systematisches Schwachstellenmanagement über den gesamten Supportzeitraum (mindestens 5 Jahre).
ENISA-MeldeplattformNicht abgedeckt
Die RED enthält keine Meldepflichten. Der CRA fordert die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen an ENISA innerhalb von 24 Stunden.
SupportzeitraumNicht abgedeckt
Die RED verlangt keine deklarierte Supportdauer. Der CRA verpflichtet zur Festlegung und Kommunikation eines Supportzeitraums mit kostenlosen Sicherheitsupdates.
Aktualisierte KonformitätsbewertungsmoduleNicht abgedeckt
Die CRA-Konformitätsbewertung (Anhang VIII) unterscheidet sich von den RED-Modulen und erfordert eine Neuausrichtung des Bewertungsprozesses.
Hintergrund und regulatorischer Kontext
Die RED wurde durch drei delegierte Rechtsakte um Cybersicherheit erweitert: Art. 3(3)(d) Netzwerkschutz, (e) Datenschutz, (f) Betrugsschutz. Der CRA übernimmt und erweitert diese vollständig.
- Erwägungsgrund 30 CRA: Die CRA-Anforderungen umfassen alle Elemente der RED Art. 3(3)(d), (e) und (f)
- Bestandsschutz: Bestehende EU-Baumusterprüfbescheinigungen behalten für einen Übergangszeitraum Gültigkeit
- Erweiterung: CRA geht mit SBOM, Schwachstellenmanagement und ENISA-Meldung deutlich über die RED hinaus
Auswirkungen auf Produkthersteller
Der CRA ersetzt die drei RED-Delegierten Rechtsakte durch einen einheitlichen Cybersicherheitsrahmen. RED-Funkaspekte bleiben bestehen — in der Praxis also zwei parallele Konformitätsbewertungen.
- Neue CRA-Pflichten: SBOM-Erstellung, Schwachstellenmanagement, ENISA-Meldung (24h), EU-Konformitätserklärung
- Weiterhin RED: Spektrumsnutzung, EMV und Gesundheitsschutz
- Trennstrich: Cybersicherheit = CRA, Funkaspekte = RED
Übergangszeitraum und Bestandsschutz
Der Übergang erfolgt nicht abrupt. RED-Cybersicherheitsanforderungen gelten bis zum 11. Dezember 2027, dann übernimmt der CRA vollständig.
- Geltungsdauer: RED Art. 3(3)(d)(e)(f) bis 11.12.2027, danach ausschließlich CRA
- Bestandsschutz: Bestehende EU-Baumusterprüfbescheinigungen behalten übergangsweise Gültigkeit
- Empfehlung: Übergangszeit strategisch nutzen — CRA-Prozesse (SBOM, Schwachstellenmanagement, ENISA-Meldung) rechtzeitig aufbauen
Betroffene Produktkategorien
Alle Funkgeräte mit digitalen Elementen sind betroffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Produkten der CRA-Klasse I und II.
- Betroffene Geräte: WLAN-Router, Bluetooth-Geräte, Smart-Home (Zigbee/Z-Wave/Thread), vernetzte Spielzeuge, Smart Speaker, IoT-Sensoren, Mobiltelefone, Drohnen
- Klasse I (Anhang III): Router und Firewalls für den Privatgebrauch
- Potenziell Klasse II: Industrielle Funkgeräte für kritische Infrastrukturen
Synergien zwischen CRA und RED
Die Kombination aus CRA und RED bietet Herstellern die Chance, eine einheitliche Compliance-Strategie zu verfolgen.
Einheitliche CE-Kennzeichnung
Beide Rechtsakte nutzen das CE-Kennzeichnungssystem — Hersteller können Konformitätsbewertungen koordiniert durchführen.
Harmonisierte Normen
Harmonisierte Normen unter beiden Rechtsakten ermöglichen Konformitätsvermutungen und vereinfachen den Nachweis.
Konsolidierte Dokumentation
Technische Dokumentation für CRA und RED kann in einem integrierten Dokumentationspaket zusammengeführt werden.
Ihre nächsten Schritte
Cybersicherheitsumfang erweitern
Gehen Sie über die drei RED-Cybersicherheitsartikel hinaus und implementieren Sie die umfassenden CRA-Anhang-I-Anforderungen: Security by Design, Zugriffskontrolle, Datenintegrität, Angriffsflächen-Minimierung.
SBOM-Erstellung implementieren
Integrieren Sie die automatisierte SBOM-Generierung in Ihren Build-Prozess für alle Softwarekomponenten Ihrer Funkgeräte.
ENISA-Meldeprozess aufbauen
Definieren Sie interne Abläufe für die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen an die zentrale ENISA-Plattform innerhalb der 24-Stunden-Frist.
Konformitätsbewertung neu planen
Bereiten Sie den Übergang von der RED-Konformitätsbewertung zur CRA-Konformitätsbewertung vor. Berücksichtigen Sie die CRA-Produktklassifizierung (Anhang III/IV).
Häufig gestellte Fragen
Ersetzt der CRA die Funkgeräterichtlinie (RED) vollständig?
Was passiert mit bestehenden EU-Baumusterprüfbescheinigungen für RED-Cybersicherheit?
Benötigen WLAN-Router und Bluetooth-Geräte künftig eine doppelte Konformitätsbewertung?
Was ändert sich konkret für Hersteller von IoT-Geräten mit Funkschnittstelle?
Wie sollten sich Hersteller auf den Übergang vorbereiten?
Welche Rolle spielen harmonisierte Normen beim Übergang von RED zu CRA?
Welche Produkte sind vom CRA ausgenommen?
Weiterführende Links
Offizielle Quellen
Verordnung (EU) 2024/2847 — Cyber Resilience Act im Amtsblatt der EU
Richtlinie 2014/53/EU — Funkgeräterichtlinie im Amtsblatt der EU
Informationsseite der EU-Kommission zur RED mit Verweisen auf delegierte Rechtsakte zu Cybersicherheit
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