III

Anhang III

WICHTIGE PRODUKTE MIT DIGITALEN ELEMENTEN

Klasse I

1.

Identitätsmanagementsysteme sowie Software und Hardware für die Verwaltung privilegierter Zugänge bzw. Zugriffe, einschließlich Lesegeräte für die Authentifizierung und Zugangskontrolle, auch biometrische Lesegeräte

2.

eigenständige und eingebettete Browser

3.

Passwort-Manager

4.

Software für die Suche, Entfernung und Quarantäne von Schadsoftware

5.

Produkte mit digitalen Elementen mit der Funktion eines virtuellen privaten Netzes (VPN)

6.

Netzmanagementsysteme

7.

Systeme für die Verwaltung von Sicherheitsinformationen und -ereignissen (SIEM)

8.

Bootmanager

9.

Public-Key-Infrastrukturen und Software für die Ausstellung digitaler Zertifikate

10.

physische und virtuelle Netzschnittstellen

11.

Betriebssysteme

12.

Router, Modems für die Internetanbindung und Switches

13.

Mikroprozessoren mit sicherheitsrelevanten Funktionen

14.

Mikrocontroller mit sicherheitsrelevanten Funktionen

15.

anwendungsspezifische integrierte Schaltungen (ASIC) und FPGA (Field Programmable Gate Array) mit sicherheitsrelevanten Funktionen

16.

virtuelle Assistenten für die intelligente häusliche Umgebung mit allgemeinem Zweck

17.

Produkte für die intelligente häusliche Umgebung mit Sicherheitsfunktionen, einschließlich intelligenter Türschlösser, Sicherheitskameras, Babyüberwachungssysteme und Alarmanlagen

18.

mit dem Internet verbundenes Spielzeug, das unter die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) fällt und über Funktionen zur sozialen Interaktion (z. B. sprechen oder filmen) oder zur Ortung verfügt

19.

am Körper tragbare Produkte, die zum Zwecke der Gesundheitsüberwachung (z. B. Tracking) bestimmt sind und nicht unter die Verordnungen (EU) 2017/745 oder (EU) 2017/746 fallen, oder am Körper tragbare Produkte, die für die Verwendung durch und für Kinder bestimmt sind

Klasse II

1.

Hypervisoren und Container-Runtime-Systeme, die eine virtualisierte Ausführung von Betriebssystemen und ähnlichen Umgebungen unterstützen

2.

Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Intrusion-Prevention-Systeme

3.

manipulationssichere Mikroprozessoren

4.

manipulationssichere Mikrocontroller

(1)

Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug ( ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1 ).

Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex