IV

Anhang IV

KRITISCHE PRODUKTE MIT DIGITALEN ELEMENTEN

1.

Hardwaregeräte mit Sicherheitsboxen

2.

Smart-Meter-Gateways in intelligenten Messsystemen im Sinne des Artikels 2 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) sowie andere Geräte für fortgeschrittene Sicherheitszwecke, einschließlich der sicheren Kryptoverarbeitung

3.

Chipkarten oder ähnliche Geräte, einschließlich Sicherheitselemente

(1)

Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU ( ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125 ).

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