Kapitel I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
10

Artikel 10

Ausbau der Kompetenzen in einem digitalen Umfeld mit Cyberabwehrfähigkeit

Für die Zwecke dieser Verordnung und um den Bedürfnissen der Fachkräfte bei der Unterstützung der Durchführung dieser Verordnung gerecht zu werden, fördern die Mitgliedstaaten — gegebenenfalls mit Unterstützung der Kommission, des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit und der ENISA — unter uneingeschränkter Achtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten im Bildungsbereich Maßnahmen und Strategien, die auf Folgendes abzielen:

a)

Entwicklung von Cybersicherheitskompetenzen und Schaffung organisatorischer und technologischer Instrumente, um eine ausreichende Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte sicherzustellen, um die Tätigkeiten der Marktüberwachungsbehörden und Konformitätsbewertungsstellen zu unterstützen;

b)

Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Privatsektor und den Wirtschaftsakteuren, unter anderem durch Umschulung oder Weiterbildung der Beschäftigten der Hersteller, den Verbrauchern, den Ausbildungseinrichtungen sowie den öffentlichen Verwaltungen, um jungen Menschen so mehr Möglichkeiten für den Zugang zu Arbeitsplätzen im Cybersicherheitssektor zu eröffnen.

Verwandte Erwägungsgründe

(1)

Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex