Kapitel I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
11

Artikel 11

Allgemeine Produktsicherheit

Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/988 finden Kapitel III Abschnitt 1, Kapitel V und VII sowie die Kapitel IX bis XI der genannten Verordnung Anwendung auf Produkte mit digitalen Elementen in Bezug auf Aspekte und Risiken oder Risikokategorien, die nicht unter die vorliegende Verordnung fallen, sofern diese Produkte keinen besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen, die in anderen „Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union“ im Sinne von Artikel 3 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2023/988 festgelegt sind.

Verwandte Erwägungsgründe

(1)

Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex