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Erwägungsgrund 103

Die Notifizierung einer Konformitätsbewertungsstelle sollte der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten von der notifizierenden Behörde über das NANDO-Informationssystem (New Approach Notified and Designated Organisations, Informationssystem für die nach dem neuen Konzept notifizierten und benannten Organisationen) übermittelt werden. Das NANDO-Informationssystem ist das von der Kommission entwickelte und verwaltete elektronische Notifizierungsinstrument, mit dem eine Liste aller notifizierten Stellen geführt wird.

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Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex