Erwägungsgründe
Alle 130 Erwägungsgründe der Verordnung (EU) 2024/2847
Die Cybersicherheit bedeutet eine der größten Herausforderungen für die Union. Die Zahl und Vielfalt der vernetzten Geräte wird in den kommenden Jahre...
2Mit dieser Verordnung sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen geschaffen werden, damit Hardware- un...
3Das geltende einschlägige Unionsrecht umfasst mehrere horizontale Vorschriften, die bestimmte Aspekte der Cybersicherheit aus unterschiedlichen Blickw...
4Das bestehenden Unionsrecht gilt zwar für bestimmte Produkte mit digitalen Elementen, jedoch gibt es keinen horizontalen Rechtsrahmen der Union, der u...
5Was Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen betrifft, so sollten bei der Bestimmung der Kategorie, in die ein Unternehmen fällt, die
6Die Kommission sollte Leitlinien bereitstellen, um die Wirtschaftsakteure, insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, bei
7Auf Unionsebene wurden in verschiedenen programmatischen und politischen Papieren wie der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertrete...
8Um das Gesamtniveau der Cybersicherheit aller im Binnenmarkt in den Verkehr gebrachten Produkte mit digitalen Elementen zu erhöhen, müssen für diese P...
9Alle Produkte mit digitalen Elementen, die in ein größeres elektronisches Informationssystem integriert oder mit ihm verbunden sind, können unter best...
10Mit der Festlegung von Cybersicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen soll die Cybersicherheit dieser Pr...
11Mit dieser Verordnung soll ein hohes Niveau an Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen und ihren integrierten Datenfernverarbeitungslösu...
12Cloud-Lösungen gelten nur dann als Datenfernverarbeitungslösungen im Sinne dieser Verordnung, wenn sie der in dieser Verordnung festgelegten Begriffsb...
13Im Einklang mit dem Ziel dieser Verordnung, Hindernisse für den freien Verkehr von Produkten mit digitalen Elementen auszuräumen, sollten die Mitglied...
14Diese Verordnung sollte im Einklang mit dem Unionsrecht die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Gewährleistung der nationalen Sicherheit unberüh...
15Diese Verordnung gilt für Wirtschaftsakteure nur in Bezug auf Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, d. h., die im...
16Produkte mit digitalen Elementen, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung bereitgestellt werden, für die eine Gebühr ausschließlich zur Deck...
17Software und Daten, die offen geteilt werden und die Nutzer frei abrufen, nutzen, verändern und weiter verteilen können, auch in veränderter Form, kön...
18Unter freier und quelloffener Software ist eine Software zu verstehen, deren Quellcode offen geteilt wird und in deren Lizenz alle erforderlichen Rech...
19Angesichts der Bedeutung für die Cybersicherheit, die vielen Produkten mit digitalen Elementen zukommt, die als freie und quelloffene Software eingest...
20Die bloße Bereitstellung von Produkten mit digitalen Elementen in offenen Archiven, darunter über Paketverwaltung oder auf Plattformen für die Zusamme...
21Zur Unterstützung und Erleichterung der Sorgfaltspflicht von Herstellern, die freie und quelloffene Softwarekomponenten, die nicht den in dieser Veror...
22Im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung im Bereich der öffentlichen Cybersicherheit und zur Verbesserung des Lagebewusstseins der Mitgliedstaaten
23Die Wirksamkeit der Durchführung dieser Verordnung wird auch davon abhängen, ob angemessene Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit verfügbar sind....
24Ein sicheres Internet ist für das Funktionieren kritischer Infrastrukturen und für die Gesellschaft insgesamt unverzichtbar. Die Richtlinie (EU) 2022/...
25Die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für Medizinprodukte und die Verordnung (EU) 2017/746 des E...
26Produkte mit digitalen Elementen, die ausschließlich für Zwecke der nationalen Sicherheit oder für Verteidigungszwecke entwickelt oder verändert werde...
27Mit der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen sowie von Sys...
28In dieser Verordnung werden horizontale Cybersicherheitsvorschriften festgelegt, die nicht speziell für bestimmte Branchen oder bestimmte Produkte mit...
29Damit auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen wirksam repariert werden können und ihre Lebensdauer verlängert wird, sollte eine...
30Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 der Kommission gelten die grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d, Buchstabe e u...
31Die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates wirkt ergänzend zu dieser Verordnung. Diese Richtlinie enthält Vorschriften üb...
32Die vorliegende Verordnung sollte unbeschadet der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten, die Bestimmungen im Zusam...
33Soweit ihre Produkte in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen, sollten die Anbieter von Brieftaschen für die europäische digitale I...
34Wenn die Hersteller in der Entwurfs- und Entwicklungsphase von Dritten bezogene Komponenten in Produkte mit digitalen Elementen integrieren, sollten s...
35Unmittelbar nach dem Übergangszeitraum für die Anwendung dieser Verordnung ist ein Hersteller eines Produkts mit digitalen Elementen, das eine oder me...
36Produkte mit digitalen Elementen sollten grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, aus der ihre Konformität mit dieser Verordnung gut sich...
37Damit Hersteller Software zu Testzwecken freigeben können, bevor sie ihre Produkte mit digitalen Elementen einer Konformitätsbewertung unterziehen, so...
38Damit Produkte mit digitalen Elementen beim Inverkehrbringen keine Cybersicherheitsrisiken für Personen und Organisationen darstellen, sollten für sol...
39Wie bei physischen Reparaturen oder Änderungen sollte ein Produkt mit digitalen Elementen als durch eine Softwareänderung wesentlich geändert gelten,
40In Anbetracht des der Softwareentwicklung innewohnenden Wiederholungscharakters sollten Hersteller, die aufgrund einer späteren wesentlichen Änderung
41Im Einklang mit dem allgemein anerkannten Konzept der wesentlichen Änderung von Produkten, für die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gelten,...
42Wird ein Produkt mit digitalen Elementen einer „Überholung“, „Wartung“ und „Reparatur“ im Sinne des Artikels 2 Nummern 18, 19 und 20 der Verordnung (E...
43Produkte mit digitalen Elementen sollten als wichtig betrachtet werden, wenn die negativen Auswirkungen der Ausnutzung potenzieller Cybersicherheitslü...
44Bestimmte Kategorien von Produkten mit digitalen Elementen sollten strengeren Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen, wobei die Verhältnismäßigke...
45Wichtige Produkte mit digitalen Elementen, auf die in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollten als Produkte verstanden werden, die die Kernfunkt...
46Die in dieser Verordnung festgelegten Kategorien kritischer Produkte mit digitalen Elementen sind mit einer Cybersicherheitsfunktion verbunden und wer...
47In delegierten Rechtsakten, mit denen eine verpflichtende europäische Cybersicherheitszertifizierung vorgeschrieben wird, sollten die Produkte mit dig...
48Um für einen gemeinsamen, angemessenen Schutz der Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen in der Union zu sorgen, die die Kernfunktion e...
49Die Kommission sollte sicherstellen, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Durchführung dieser Verordnung ein breites Spektrum einschlägiger Int...
50Mit dieser Verordnung werden Cybersicherheitsrisiken gezielt angegangen. Produkte mit digitalen Elementen können jedoch noch andere Sicherheitsrisiken...
51Produkte mit digitalen Elementen, die nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates als Hochrisiko-KI-Systeme...
52Zur Erhöhung der Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, die im Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden, ist es erforderlich, grundlegend...
53Die Hersteller von Produkten, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen und bei dere...
54Um sicherzustellen, dass Produkte mit digitalen Elementen sowohl zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens als auch während der voraussichtlichen Nutzungs...
55Sind bestimmte grundlegende Cybersicherheitsanforderungen auf ein Produkt mit digitalen Elementen nicht anwendbar, sollte der Hersteller dies in der R...
56Eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Nutzer ergreifen müssen, um ihre Produkte mit digitalen Elementen vor Cyberangriffen zu schützen, ist die schn...
57Um die Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen transparenter zu machen und um sicherzustellen, dass die Nutzer nicht gezwungen sind, neue Funktion...
58In der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. Juni 2023 über eine „Europäi...
59Um für die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen nach ihrem Inverkehrbringen zu sorgen, sollten die Hersteller den Unterstützungszeitraum f...
60Der Unterstützungszeitraum, für den der Hersteller die wirksame Behandlung von Schwachstellen gewährleistet, sollte mindestens fünf Jahre betragen, es...
61Wenn bei Produkten mit digitalen Elementen das Ende des jeweiligen Unterstützungszeitraums erreicht ist, sollten die Hersteller in Erwägung ziehen, de...
62Um sicherzustellen, dass die Hersteller in der gesamten Union vergleichbare Unterstützungszeiträume für vergleichbare Produkte mit digitalen Elementen...
63Die Hersteller sollten eine zentrale Anlaufstelle einrichten, die es den Nutzern ermöglicht, mühelos mit ihnen zu kommunizieren, etwa um Schwachstelle...
64Die Hersteller sollten ihre Produkte mit digitalen Elementen mit einer sicheren Standardkonfiguration auf dem Markt bereitstellen und den Nutzern kost...
65Aktiv ausgenutzte Schwachstellen in Produkten mit digitalen Elementen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die sich auf die Sicherheit dieser Pro...
66Die Hersteller sollten aktiv ausgenutzte Schwachstellen melden, um dafür zu sorgen, dass die als Koordinatoren benannten CSIRTs und die ENISA einen an...
67Die Hersteller sollten dem als Koordinator benannten CSIRT und der ENISA auch jeden schwerwiegenden Sicherheitsvorfall melden, der sich auf die Sicher...
68Bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen handelt es sich um Fälle, in denen ein Hersteller feststellt, dass eine Sicherheitsverletzung, die sich auf sein...
69Damit Meldungen rasch an alle einschlägigen als Koordinatoren benannten CSIRTs weitergeleitet werden können und die Hersteller in jeder Phase des Meld...
70Unter außergewöhnlichen Umständen und insbesondere auf Ersuchen des Herstellers sollte das als Koordinator benannte CSIRT, bei dem die Meldung zunächs...
71Wenn Hersteller eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall melden, die bzw. der sich auf die Sicherheit des Pr...
72Um die im Rahmen dieser Verordnung vorgeschriebene Meldung von Informationen unter Berücksichtigung anderer ergänzender Meldepflichten, die im Unionsr...
73Um sich Erfahrungen aus der Vergangenheit zunutze zu machen, sollte die ENISA bei der Einrichtung der in dieser Verordnung genannten einheitlichen Mel...
74Hersteller und andere natürliche und juristische Personen sollten in der Lage sein, einem als Koordinator benannten CSIRT oder der ENISA auf freiwilli...
75Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften so weit wie möglich die Herausforderungen angehen, mit denen Forscher, d...
76Die Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen sollten Konzepte für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen einführen, um das Melden von...
77Zur Erleichterung der Schwachstellenanalyse sollten die Hersteller feststellen und dokumentieren, welche Komponenten in den Produkten mit digitalen El...
78Im Rahmen der neuen komplexen Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Online-Verkäufen kann ein online tätiges Unternehmen eine Vielzahl von Dienstleistu...
79Um die Bewertung der Konformität mit den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen zu erleichtern, sollte eine Konformitätsvermutung für Produkt...
80Die rechtzeitige Entwicklung harmonisierter Normen während des Übergangszeitraums für die Anwendung dieser Verordnung und ihre Verfügbarkeit vor dem G...
81Mit der Verordnung (EU) 2019/881 ist ein freiwilliger europäischer Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung von IKT-Produkten, -Prozessen und -Di...
82Beim Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2024/482, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Produkte wie Hardware-Sicherheit...
83Der bestehende europäische Normungsrahmen, dem die Grundsätze der neuen Konzeption gemäß der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Ko...
84Um bei der Festlegung gemeinsamer Spezifikationen, die die in dieser Verordnung genannten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen abdecken, möglic...
85Unter einer angemessenen Frist ist in Bezug auf die Veröffentlichung der Fundstelle harmonisierter Normen im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß de...
86Um die Bewertung der Konformität mit den in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen zu erleichtern, sollte eine Kon...
87Die Anwendung harmonisierter Normen, gemeinsamer Spezifikationen oder europäischer Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung, die gemäß der Vero...
88Die Hersteller sollten eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, aus der die nach dieser Verordnung erforderlichen Informationen über die Konformität
89Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines Produkts zum Ausdruck und ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbew...
90Damit die Wirtschaftsakteure die Konformität mit den in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen nachweisen können u...
91Die Konformitätsbewertung von Produkten mit digitalen Elementen, die in dieser Verordnung nicht als wichtige oder kritische Produkte mit digitalen Ele...
92Während die Herstellung materieller Produkte mit digitalen Elementen in der Regel einen erheblichen Aufwand während der gesamten Konzeptions-, Entwick...
93In Bezug auf Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen ist es zur Sicherstellung von Verhältnismäßigkeit angezeigt, die Verwaltungskosten zu senken, o...
94Um Innovationen zu fördern und zu schützen, ist es wichtig, dass die Interessen von Herstellern, bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder um klein...
95Um für eine reibungslose Anwendung dieser Verordnung zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung möglichst s...
96Um die Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, sollten die Konformitätsbewertungsstellen bei der Festlegung der Gebühren für die Verfahren der Konformitä...
97Die Ziele von Reallaboren sollten darin bestehen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen zu fördern, indem vor dem Inverkehrbringen von P...
98Damit Produkte mit digitalen Elementen einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden können, sollten die nationalen notifizierenden Behör...
99Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Durchführung der Konformitätsbewertungen von Produkten mit digitalen Elementen zu sorgen, müssen auch...
100Konformitätsbewertungsstellen, die nach Unionsrecht akkreditiert und notifiziert wurden, in denen ähnliche Anforderungen wie in dieser Verordnung fest...
101Eine transparente Akkreditierung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die das notwendige Maß an Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen gew...
102Häufig vergeben Konformitätsbewertungsstellen Teile ihrer Arbeit im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung an Unterauftragnehmer oder übertragen s...
103Die Notifizierung einer Konformitätsbewertungsstelle sollte der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten von der notifizierenden Behörde über das NA...
104Da die notifizierten Stellen ihre Dienstleistungen in der gesamten Union anbieten können, sollten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission die M...
105Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit ist es entscheidend, dass die notifizierten Stellen die Konformitätsbewertungsverfahren anwenden, ohne unnötigen...
106Die Marktüberwachung ist ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der korrekten und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts. Daher sollte ein R...
107Nach der Verordnung (EU) 2019/1020 führt eine Marktüberwachungsbehörde die Marktüberwachung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der sie benennt, durc...
108Im Hinblick auf die einheitliche Anwendung dieser Verordnung sollte gemäß Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1020 eine ADCO für die Cyberres...
109Die Marktüberwachungsbehörden sollten über die im Rahmen dieser Verordnung eingerichtete ADCO eng zusammenarbeiten und in der Lage sein, Leitliniendok...
110Damit zeitnahe, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen in Bezug auf Produkte mit digitalen Elementen, die ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko berg...
111In bestimmten Fällen kann ein Produkt mit digitalen Elementen, das dieser Verordnung entspricht, dennoch ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko oder e...
112Bei Produkten mit digitalen Elementen, die ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko bergen und bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass sie dieser V...
113Gibt es Hinweise auf eine Nichtkonformität mit dieser Verordnung in mehreren Mitgliedstaaten, so sollten die Marktüberwachungsbehörden in der Lage sei...
114Gleichzeitige koordinierte Kontrollen („Sweeps“) sind besondere Durchsetzungsmaßnahmen, die von Marktüberwachungsbehörden durchgeführt werden und die
115Angesichts ihrer Sachkenntnis und ihres Auftrags sollte die ENISA in der Lage sein, den Prozess der Durchführung dieser Verordnung zu unterstützen. Di...
116Mit dieser Verordnung werden der ENISA bestimmte Aufgaben übertragen, die angemessene Ressourcen sowohl in Bezug auf Sachkenntnis als auch auf Humanre...
117Damit der Rechtsrahmen erforderlichenfalls angepasst werden kann, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags...
118Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgen...
119Zur Gewährleistung einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten s...
120Um die wirksame Durchsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zu gewährleisten, sollte jede Marktüberwachungsbehörde befugt sein, Geldb...
121Werden Geldbußen einer Person auferlegt, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt, so sollte die zuständige Behörde bei der Bemessung der Geld...
122Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten prüfen, ob die Einnahmen aus den in dieser Verordnung vorgesehenen San...
123In ihren Beziehungen mit Drittländern strebt die Union die Förderung des internationalen Handels mit regulierten Produkten an. Zur Erleichterung des H...
124Verbraucher sollten ihre Rechte im Zusammenhang mit den gemäß dieser Verordnung für Wirtschaftsakteure geltenden Pflichten im Wege von Verbandsklagen
125Die Kommission sollte diese Verordnung regelmäßig in Abstimmung mit einschlägigen Interessenträgern bewerten und überprüfen, insbesondere um festzuste...
126Den Wirtschaftsakteuren sollte ausreichend Zeit für die Anpassung an die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen eingeräumt werden. Diese Vero...
127Es ist wichtig, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, bei der Durchführung dieser Verordnung
128Außerdem sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob sie ergänzende Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittl...
129Da das Ziel dieser Verordnung von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen der Wirkungen der Maßnahme au...
130Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehör...