Die Marktüberwachung ist ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der korrekten und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts. Daher sollte ein Rechtsrahmen geschaffen werden, innerhalb dessen die Marktüberwachung in angemessener Weise erfolgen kann. Die Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1020 für die Überwachung des Unionsmarktes und die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, gelten auch für Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.
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Erwägungsgrund 106
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(1)Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex