Die rechtzeitige Entwicklung harmonisierter Normen während des Übergangszeitraums für die Anwendung dieser Verordnung und ihre Verfügbarkeit vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung werden für ihre wirksame Umsetzung besonders wichtig sein. Insbesondere ist dies bei wichtigen Produkten mit digitalen Elementen der Klasse I der Fall. Die Verfügbarkeit harmonisierter Normen wird es den Herstellern der entsprechenden Produkte ermöglichen, die Konformitätsbewertungen im Wege des internen Kontrollverfahrens durchzuführen, und kann so dazu beitragen, Engpässe und Verzögerungen bei den Tätigkeiten von Konformitätsbewertungsstellen zu umgehen.
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Erwägungsgrund 80
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(1)Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex