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Erwägungsgrund 125

Die Kommission sollte diese Verordnung regelmäßig in Abstimmung mit einschlägigen Interessenträgern bewerten und überprüfen, insbesondere um festzustellen, ob sie veränderten gesellschaftlichen, politischen oder technischen Bedingungen oder veränderten Marktbedingungen anzupassen ist. Mit dieser Verordnung wird die Einhaltung der Verpflichtungen zur Sicherheit der Lieferkette durch Einrichtungen erleichtert, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2554 und der Richtlinie (EU) 2022/2555 fallen und Produkte mit digitalen Elementen verwenden. Die Kommission sollte im Rahmen dieser regelmäßigen Überprüfung die kombinierten Auswirkungen des Cybersicherheitsrahmens der Union bewerten.

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Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex