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Erwägungsgrund 114

Gleichzeitige koordinierte Kontrollen („Sweeps“) sind besondere Durchsetzungsmaßnahmen, die von Marktüberwachungsbehörden durchgeführt werden und die Produktsicherheit weiter verbessern können. Sweeps sollten insbesondere dann durchgeführt werden, wenn Marktentwicklungen, Beschwerden von Verbrauchern oder andere Anzeichen dafür sprechen, dass bestimmte Kategorien von Produkten mit digitalen Elementen häufig Cybersicherheitsrisiken aufweisen. Darüber hinaus sollten die Marktüberwachungsbehörden bei der Festlegung der Produktkategorien, die Sweeps zu unterziehen sind, auch die Umstände im Zusammenhang mit nichttechnischen Risikofaktoren berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollten die Marktüberwachungsbehörden in der Lage sein, die Ergebnisse der gemäß Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2022/2555 koordinierten Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit kritischer Lieferketten auf Ebene der Union, darunter die Umstände in Bezug auf nichttechnische Risikofaktoren, zu berücksichtigen. Die ENISA sollte den Marktüberwachungsbehörden Vorschläge für Kategorien von Produkten mit digitalen Elementen vorlegen, für die Sweeps organisiert werden könnten, und zwar unter anderem auf der Grundlage der bei ihr eingegangenen Meldungen über Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle.

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Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex