Die Hersteller sollten eine zentrale Anlaufstelle einrichten, die es den Nutzern ermöglicht, mühelos mit ihnen zu kommunizieren, etwa um Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementen zu melden und Informationen zu diesen Schwachstellen zu erhalten. Sie sollten die zentrale Anlaufstelle für die Nutzer leicht zugänglich und klare Angaben zu ihrer Erreichbarkeit machen und diese Informationen auf dem neuesten Stand halten. Wenn Hersteller sich dafür entscheiden, automatisierte Instrumente wie etwa Chatboxen anzubieten, sollten sie auch eine Telefonnummer oder andere digitale Kontaktmöglichkeiten wie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular anbieten. Die zentrale Anlaufstelle sollte nicht ausschließlich auf automatisierten Instrumenten beruhen.
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Erwägungsgrund 63
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(1)Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex