Mit der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen sowie von Systemen und Bauteilen für diese Fahrzeuge festgelegt und bestimmte Cybersicherheitsanforderungen eingeführt worden, auch in Bezug auf den Betrieb eines zertifizierten Cybersicherheitsmanagementsystems, Software-Aktualisierungen, welche die Strategien und Verfahren der Organisationen für den Umgang mit Cybersicherheitsrisiken über dem gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Diensten im Einklang mit den geltenden Regelungen der Vereinten Nationen über technische Spezifikationen und Cybersicherheit, insbesondere die UN-Regelung Nr. 155 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Cybersicherheit und des Cybersicherheitsmanagementsystems, umfassen und spezifische Konformitätsbewertungsverfahren vorsehen. Im Bereich der Luftfahrt besteht das Hauptziel der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates in der Festlegung und Aufrechterhaltung eines hohen einheitlichen Niveaus der Flugsicherheit in der Union. Die Verordnung schafft einen Rahmen für grundlegende Anforderungen an die Lufttüchtigkeit luftfahrttechnischer Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen, einschließlich Software, die Pflichten zum Schutz vor Bedrohungen der Informationssicherheit umfasst. Mit dem Zertifizierungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2018/1139 wird die mit der vorliegenden Verordnung angestrebte Vertrauenswürdigkeit sichergestellt. Produkte mit digitalen Elementen, die unter die Verordnung (EU) 2019/2144 fallen, und Produkte, die nach der Verordnung (EU) 2018/1139 zertifiziert worden sind, sollten daher nicht den in der vorliegenden Verordnung festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen.
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Erwägungsgrund 27
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(1)Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex