Aktiv ausgenutzte Schwachstellen in Produkten mit digitalen Elementen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die sich auf die Sicherheit dieser Produkte auswirken, sollten die Hersteller über die einheitliche Meldeplattform gleichzeitig sowohl dem als Koordinator benannten Computer Security Incident Response Team (CSIRT) als auch der ENISA melden. Die Meldungen sollten über den Endpunkt für die elektronische Meldung eines als Koordinator benannten CSIRT übermittelt werden und gleichzeitig der ENISA zugänglich sein.
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Erwägungsgrund 65
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(1)Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex