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Erwägungsgrund 29

Verordnung (EU) 2024/2847 — veröffentlicht 10. Dezember 2024 · Letzte Prüfung durch Kunnus: März 2026

Damit auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen wirksam repariert werden können und ihre Lebensdauer verlängert wird, sollte eine Ausnahme für Ersatzteile vorgesehen werden. Diese Ausnahme sollte sowohl für Ersatzteile gelten, die der Reparatur von Altprodukten dienen, die vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung zur Verfügung gestellt wurden, als auch für Ersatzteile, die bereits ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dieser Verordnung durchlaufen haben.

Auslegung der EU-Kommission

Guidance vom 27. Juli 2026

Die EU-Kommissions-Guidance vom 27. Juli 2026 enthält offizielle Auslegungshinweise zu dieser Vorschrift. Jeder Abschnitt: Kurzfassung, Kernaussagen und was das konkret für Sie bedeutet.

Abschnitt 4.1 – 4.2Reparaturen und Ersatzteile

Reparatur, Refurbishment und Wartung sind in der Regel keine wesentliche Änderung, solange Zweckbestimmung und Risikoniveau unverändert bleiben. Die Ersatzteil-Ausnahme (Art. 2 Abs. 6) greift nur, wenn das Teil erkennbar zur Reparatur eines bestehenden Produkts geliefert wird; „identisch“ bemisst sich an den sicherheitsrelevanten Eigenschaften, nicht an Bauteilgleichheit.

Kernaussagen

  • Austausch eines defekten Teils gegen ein besser performendes ist für sich keine wesentliche Änderung (Beispiel 35: schnellerer RAM im Server).
  • Neuer Chipsatz mit gleichen Protokollen und Sicherheitsmechanismen kann „identisch“ sein (Beispiel 38); geänderte Krypto-Implementierung oder Secure-Boot-Mechanismus dagegen nicht (Beispiel 37).
  • Der Reparaturzweck muss aus dem Lieferkontext hervorgehen (Produktbezug in Bestellung/Angebot, After-Sales-Kanal) — Nachweise für die Marktüberwachung vorhalten.
  • Die Ausnahme gilt auch für den Austausch ganzer Module oder Teilprodukte innerhalb größerer Systeme (Beispiel 39: CPU-Einheit oder komplette SPS).

Für die Praxis

Dokumentieren Sie bei jedem Ersatzteil den Reparaturbezug (Produkt in Bestellung/Angebot benannt, Lieferung über After-Sales-Kanal) und vergleichen Sie sicherheitsrelevante Eigenschaften — Krypto, Protokolle, Secure Boot, Zugriffskontrollen — statt Bauteilnummern. Nur so können Sie die Art.-2-Abs.-6-Ausnahme gegenüber der Marktüberwachung belegen.

Abschnitt im Guidance-Überblick
Alle Guidance-Kapitel im Überblick

EU-Kommissions-Guidance (C(2026) 5252 final)Die Guidance gibt die Auslegung der Europäischen Kommission wieder und ist rechtlich nicht bindend. Eine verbindliche Auslegung des EU CRA kann nur der Gerichtshof der Europäischen Union vornehmen.

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(1)

Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex