Die Marktüberwachungsbehörden sollten über die im Rahmen dieser Verordnung eingerichtete ADCO eng zusammenarbeiten und in der Lage sein, Leitliniendokumente zu entwickeln, um die Marktüberwachungstätigkeiten auf nationaler Ebene zu erleichtern, beispielsweise durch die Entwicklung bewährter Verfahren und Indikatoren zur wirksamen Überprüfung der Konformität von Produkten mit digitalen Elementen mit dieser Verordnung.
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Erwägungsgrund 109
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(1)Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex