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Erwägungsgrund 97

Die Ziele von Reallaboren sollten darin bestehen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen zu fördern, indem vor dem Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen kontrollierte Testumgebungen geschaffen werden. Reallabore sollten dazu beitragen, die Rechtssicherheit für alle Akteure, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, zu verbessern und den Zugang von Produkten mit digitalen Elementen zum Unionsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen, insbesondere wenn sie von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, bereitgestellt werden.

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Dieser Text wurde aus der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 übernommen. Die Darstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut. Originaltext auf EUR-Lex